Brandschutzbeauftragter

Als Brandschutzbeauftragter unterstützt WEIGEL u. a. bei folgenden Punkten:

  • Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.),
  • Ausbildung von Mitarbeitern (z. B. zu Brandschutzhelfern oder Evakuierungshelfern),
  • Unterweisung von Mitarbeitern anhand der Brandschutzordnung,
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen,
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
  • Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen,
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern.