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Wörterbuch
- Gefahrgut 
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49 CFR
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(Code
of Federal
Regulations)
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Der (CFR) ist die Chiffrierung der allgemeinen und permanenten Gesetze,
die von den Abteilungen und Agenturen der U.S. Regierung durch das U.S.
Federal Register veröffentlicht werden. Er ist in 50 Titel
unterteilt, die sich jeweils mit einem bestimmten Gebiet befassen. Jede
Ausgabe des CFR wird einmal pro Kalenderjahr in einem bestimmten
Quartal aktualisiert:
- Titel 1-16 am 01. Januar
- Titel 17-27 am 01. April
- Titel 28-41 am 01. Juli
- Titel 42-50 am 01. Oktober
Jeder Titel ist in Kapitel eingeteilt, jedes Kapitel ist nochmals in
Unterkapitel eingeteilt. Titel 49 befasst sich mit den Vorschriften
für den Transport.
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ADN |
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(Accord européen
relatif au transport international des marchandises dangereuses par
voie de navigation intérieure) |
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Europäisches
Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenschiffen. Eine Unterform des ADN stellt das ADNR dar. |
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ADNR |
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(Accord européen
relatif au transport international des marchandises dangereuses par
voie de navigation intérieure Rhin) |
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Europäisches
Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher
Güter auf Binnenschiffen auf dem Rhein. Die Bestimmungen des ADNR
werden durch die Verordnung über die Beförderung
gefährlicher Güter auf dem Rhein vom 12. Juli 2003 in
deutsches Recht transformiert. Gemäß GGVBinSch finden die Bestimmungen
des ADNR mittlerweile auch für alle anderen schiffbaren deutschen
Binnengewässer außer der Donau Anwendung. |
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ADR
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(Accord
européen relatif au transport international des marchandises
Dangereuses par Route) |
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Europäisches
Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße, welches besondere Vorschriften
für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung,
Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut enthält. Das ADR
wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Leitung der UNECE
beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Seither wird
es im 2-Jahres-Rhythmus aktualisiert (zuletzt zum 1. Januar 2007). |
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AWB
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(Air
Waybill)
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Der
Abschluss eines
Beförderungsvertrages verlangt die Ausstellung eínes
Luftfrachtbriefes. Der Absender muss dem Carrier
den Luftfrachtbrief
zusammen mit der zu befördernden Sendung übergeben. In der
Praxis lässt
der Absender den Luftfrachtbrief vom IATA-Agenten
ausstellen. Jeder
Luftfrachtbrief ist mit einer Seriennummer
und dem 3stelligen Code der Luftverkehrgesellschaft gekennzeichnet. An
die IATA-Agenten werden AWB-Nummernkreise vergeben, mit denen der
Endlos-Frachtbrief bedruckt wird. Diese Seriennummer setzt sich wie
folgt zusammen: 020-1234567-5 - Die ersten drei Zahlen
identifizieren die Airline (z. B. 020
für Lufthansa), die folgenden sieben Zahlen sind fortlaufend und
die achte Stelle ist
die so genannte Prüfziffer. Diese wird benötigt um die
Richtigkeit der
Luftfrachtbriefnummer zu überprüfen. |
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Carrier
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Carrier
ist die im Luftverkehr
branchenübliche internationale Bezeichnung für eine
Luftverkehrsgesellschaft. |
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CAS
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(Chemical Abstracts
Service) |
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Der CAS ist eine 1907 gegründete Unterabteilung der American
Chemical Society. Ziel ist es, weltweit sämtliche
Chemie-relevanten Veröffentlichungen zu indizieren und
zusammenzufassen. Die CAS ist bekannt für ihre enorme
Datenbank chemischer Verbindungen mit über 30 Millionen
organischen und anorganischen Substanzen (Stand: Februar 2007) und
deren
eindeutigem Schlüssel, der CAS Registry Number. |
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CERCLA
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(Comprehensive
Environmental Response, Compensation, and Liability Act) |
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Das CERCLA wurde am 11.
Dezember 1980 von der U.S. Regierung verabschiedet. Es verpflichtet die
Chemie- und Erdölindustrie zur Abgabe einer "Umweltsteuer". Die
Einnahmen hieraus wandern direkt in einen Fonds, welcher die
Entsorgung/Aufbereitung von "besitzerlosen" chemischen
Abfällen/Unrat, aber auch die Bekämpfung bei
Zwischenfällen/Unfällen finanziert. Im Dezember 1985 betrug
die Höhe des Fonds bereits 1,5 Milliarden $ (ca. 1,1 Milliarden €).
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CMR
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(Convention
relatif au
contrat de transport international des Marchandises par Route) |
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Die
internationale
Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen
gilt bei internationalen Transporten, die mit Straßenfahrzeugen
durchgeführt werden, wenn das Abgangs- oder Empfangsland des Gutes
ein CMR-Mitgliedstaat ist. |
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Consignee
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Im
internationalen
Frachtverkehr branchenübliche Bezeichnung des Empfängers
einer Sendung.
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CSC
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(International
Convention
for Safe Containers)
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Die IMO, in
Zusammenarbeit mit der UNECE,
entwickelte den Entwurf des CSC, welcher 1972 durch die IMO und die UN
finalisiert wurde. Das CSC hat zwei Ziele:
Zum einen die Aufrechterhaltung eines hohen Grades an Personenschutz
beim Transport und Umgang mit Containern durch die Bereitstellung
allgemein passabler Prüfprozeduren und der diesbezüglichen
Stärkeanforderungen. Zum anderen die Erleichterung des
internationalen Transports von Containern durch Bereitstellung
international einheitlicher Sicherheitsvorschriften -
gleichmäßig anwendbar auf alle Arten von Transport
(außer Lufttransport). Somit kann die Ausbreitung von
variierenden nationalen Sicherheitsvorschriften vermieden werden. |
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CTU-Packrichtlinien
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Die
CTU-Packrichtlinien
sind Richtlinien für das Packen
von Ladung außer Schüttgut in oder auf
Beförderungseinheiten (Container Transport Unit = CTU) bei
Beförderung
mit allen Verkehrsträgern zu Wasser und zu Lande. Der
Lufttransport ist nicht
berücksichtigt worden. Die CTU-Packrichtlinien wurden im Februar
1999 veröffentlicht und
lösen die Container-Packrichtlinien ab. Die CTU-Packrichtlinien
werden vom Amtsblatt
des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
(Verkehrsblatt) mit der
Dokumenten-Nr.B 8087
veröffentlicht. |
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DOT
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(Department Of
Transportation)
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Das DOT (auch U.S. DOT) ist ein Ministerium innerhalb der
Bundesregierung der Vereinigten Staaten, welches sich mit dem Transport
von Gütern innerhalb U.S. Territoriums beschäftigt. Es wurde
durch ein Bundesgesetz am 15. Oktober 1966 geschaffen und nahm am 1.
April 1967 die Arbeit auf. Es wird vom Verkehrsminister geleitet. Es
kann als das U.S. Pendant (abgesehen von Bau und Stadtentwicklung) zum
deutschen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
betrachtet werden. Es besteht aus folgenden Unterabteilungen:
- Federal Aviation Administration (FAA)
- Federal Highway Administration (FHWA)
- Federal Railroad Administration (FRA)
- Federal Transit Administration (FTA)
- Maritime Administration (MARAD)
- Federal Motor Carrier Safety Administration (FMCSA)
- National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA)
- Office of Inspector General (OIG)
- Office of the Secretary of Transportation (OST)
- Research and Innovative Technology Administration
(RITA)
- Pipeline and Hazardous Materials Safety
Administration (PHMSA)
- Saint Lawrence Seaway Development Corporation (SLSDC)
- Surface Transportation Board (STB)
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ECOSOC
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(Economic and Social
Council)
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Der Wirtschafts- und Sozialrat ist ein Organ der UN mit Sitz in New
York.
Neben seinen Aufgaben innerhalb der Organisation der UN
koordiniert er insbesondere die Tätigkeiten der zahlreichen
UN-Spezialorganisationen (z. B. IAEO,
ICAO, IMO, UNECE, WHO).
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EPA
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(Environmental
Protection
Agency)
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Die EPA (auch USEPA) ist eine Organisation der U.S. Regierung zum
Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit und kann
als Pendant zum deutschen Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) betrachtet werden. Die EPA
wurde am 2. Dezember 1970 gegründet.
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GGV |
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(Gefahrgutverordnung) |
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Die
Gefahrgutverordnung regelt in Deutschland den nationalen und
internationalen Transport von Gefahrgut auf Straße, Schiene,
Binnengewässer, der Luft und zur See. Als Grundlage dient das
nationale und internationale Gefahrgutrecht. |
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GGVSE |
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(Gefahrgutverordnung
Straße und Eisenbahn) |
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Die
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und
mit Eisenbahnen regelt den nationalen Transport gefährlicher
Güter auf Straße und Schiene. Als Grundlage dient das ADR. Die GGVSE ist
neben der GGVSee
und der GGVBinSch
integraler Bestandteil der GGV. |
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GGVSee |
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(Gefahrgutverordnung
See) |
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Die
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende
Beförderung gefährlicher Güter auf See egelt den
nationalen Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg. Als
Grundlage dient das ADN. |
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GGVBinSch |
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(Gefahrgutverordnung
Binnenschifffahrt) |
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Die
Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt regelt den Transport
gefährlicher Güter auf Rhein, Mosel und allen anderen
schiffbaren deutschen Binnengewässern mit Ausnahme der Donau. Die
GGVBinSch kann auf der Donau nicht angewandt werden, da es sich um eine
internationale Wasserstraße handelt. |
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IAEA
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(International
Atomic
Energy Agency) |
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Die
Internationale
Atomenergieorganisation (dt. Abkürzung IAEO) ist eine autonome
wissenschaftlich-technische Organisation, die mit den Vereinten
Nationen
durch ein Sonderabkommen verbunden ist. Die IAEA wurde am 29. Juli 1957
im Rahmen des Programms „Atoms for Peace“ unter dem Dach der UN in New
York gegründet und hat ihren Verwaltungssitz in der Wiener
UNO-City.
Die IAEA soll die friedliche Nutzung der Kernenergie und der Anwendung
radioaktiver
Stoffe, sowie die internationale Zusammenarbeit hierbei, fördern
und
gleichzeitig die militärische Nutzung dieser Technologie durch
Überwachungsmaßnahmen verhindern. |
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IATA |
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(International
Air Transport Association) |
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Die
Internationale Flug-Transport-Vereinigung wurde am 28. August 1919 in
Den Haag als ein Dachverband der Fluggesellschaften unter dem Namen
International Air Traffic Association gegründet. Ihr Sitz ist in
Montreal, Kanada. Das Ziel der IATA ist die Förderung des
sicheren, planmäßigen und wirtschaftlichen Transportes von
Menschen und Gütern in der Luft, sowie die Förderung der
Zusammenarbeit aller an internationalen Lufttransportdiensten
beteiligten Unternehmen. Die deutsche Niederlassung befindet sich in
Frankfurt/Main. Die IATA veröffentlicht jedes Jahr die Neufassung
der IATA-DGR. |
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IATA-Agent
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(auch
Fracht-Agent bzw. Cargo Agent)
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Eine
Person oder
Organisation, die durch die Luftverkehrsgesellschaft autorisiert ist,
Frachtsendungen zu erhalten, Beförderungspapiere auszustellen und
Gebühren einzuziehen. Ein IATA-Agent ist durch die IATA
anerkannt
und registriert.
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ICAO |
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(International
Civil Aviation Organization) |
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Die
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ist eine Sonderorganisation
der Vereinten Nationen, welche die Planung des zivilen Luftverkehrs
durchführt. Sie wurde 1944 durch das Übereinkommen über
die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) gegründet
und hat ihren Sitz in Montréal, Kanada. Ihr gehören 189
Vertragsstaaten an. Deutschland wird durch eine ständige
Delegation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten. Die ICAO verööfentlich
aller 2 Jahre die ICAO-TI
(zuletzt 2007). |
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IATA-DGR |
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(International
Air Transport Association Dangerous Goods Regulations) |
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Die IATA-DGR
sind jährlich erscheinende Vorschriften, welche für den
Gefahrgutversand per Luft zwingend anzuwenden sind. Sie sind jeweils
vom 01. Januar bis einschließlich 31. Dezember des Ausgabejahres
gültig. Die IATA-DGR basieren auf den aller 2 Jahre erscheinenden ICAO-TI. |
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ICAO-TI |
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(International
Civil Aviation Organization Technical Instructions for the safe
Transport of Dangerous Goods by Air) |
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Die ICAO-TI
sind die aller 2 Jahre erscheinenden technischen Anweisungen für
den Gefahrguttransport per Luft. Auf ihnen basieren die IATA-DGR. |
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IMO |
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(International
Maritime Organization) |
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Die
Internationale Seeschifffahrts-Organisation ist eine Sonderorganisation
der Vereinten Nationen. Bis zum 21. Mai 1982 hieß sie
Inter-Governmental Maritime Consultative Organzation (IMCO). Ihre
Gründung wurde schon 1948 beschlossen, die mehrfach geänderte
Satzung trat jedoch erst 1958 in Kraft. Am 13. Januar 1959 nahm sie
ihre Tätigkeit in London auf. Sie ist für die Ausarbeitung
und Aktualisierung des IMDG-Code verantwortlich. |
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IMDG-Code |
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(International
Maritime Code for Dangerous Goods) |
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Die
internationale Seeschifffahrts-Vorschrift für Gefahrgüter ist
das Pendant der IATA-DGR
oder des ADR
für die Seeschifffahrt und wird von der IMO herausgegeben. In der
Bundesrepublik Deutschland ist der IMDG-Code Bestandteil der GGVSee. |
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Limited Quantity (LQ)
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(begrenzte Menge)
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Unter gewissen Voraussetzungen können Gefahrgüter als
sogenannte "begrenzte Menge" versendet werden. Dies stellt eine
Erleichterung gegenüber dem normalen Gefahrguttransport dar, da
hierbei nur ein Teil der entsprechenden Vorschriften anzuwenden ist.
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NOTOC |
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(Notification
to captain) |
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Jede
Airline ist dem
betroffenen Piloten gegenüber verpflichtet, so früh wie
möglich vor Start der Maschine, detailierte Informationen bzgl.
des geladenen Gefahrguts in schriftlicher Form mitzuteilen. |
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PHMSA |
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(Pipeline and
Hazardous
Materials Safety Administration) |
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Die PHMSA ist eine Unterabteilung des DOT
und ist
verantwortlich für die sichere Verbringung von Gefahrgütern
(sowohl Hersteller als auch Verbraucher) auf allen Verkehrswegen.
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Personalkategorie
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Das gesamte am Lufttransport/Handling beteiligte Personal wird gem. IATA-DGR in 12
Kategorien eingeteilt, wie z. B.:
- PK 1 - Versender
- PK 2 - Verpacker
- PK 6 - Frachtannahmepersonal
- PK 10 - Piloten
Dies ist notwendig, um die Schulungsinhalte für Grund- und
Wiederholungskurs klar zu definieren und diese auf die Kursteilnehmer
abzustimmen. |
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Reportable Quantity (RQ)
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(meldepflichtige
Menge)
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Gemäß CERCLA
sind manchen Gefahrgütern sogenannte meldepflichtige Mengen im 49
CFR zugeteilt (§ 172.101. Tabelle 1). Wird die hier angegebene
(Netto-)Menge erreicht bzw. überschritten (sowohl Reinstoff als
auch Gemische/Lösungen), so ist dies auf der entsprechenden
Versendererklärung zu vermerken.
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Shipper
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Im internationalen Frachtverkehr branchenübliche Bezeichnung des
Absenders einer Sendung.
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Shipper's
Declaration
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(Shipper's
Declaration for
Dangerous Goods)
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Die Shipper's Declaration ist für alle Versendungen per
Lufttransport, welche Gefahrgut enthalten, auszustellen. Sie
enthält detailierte Angaben bzgl. Klasse, Menge und Verpackung der
Gefahrgüter. Zur Unterschriftsberechtigung ist u.
a. eine Ausbildung gem. IATA-DGR
/ ICAO-TI (Personalkategorie 1, 3
oder
6) notwendig. Eine Unterzeichnung ohne diese Ausbildung stellt einen
Verstoß gegen die geltenden Vorschriften dar und hat neben einer
empfindlichen
Geldstrafe u. U. strafrechtliche Folgen.
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SOLAS
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(International
convention
for the Safety Of Life At Sea) |
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Das
Internationale
Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ist eine
UN-Konvention zur Schiffssicherheit. Die erste
Version des Vertrags entstand 1914 als Reaktion auf den Untergang der
Titanic
und sollte internationale Mindeststandards auf Handelsschiffen
schaffen. Es gab mehrere grundlegende Änderungen; die bereits
vierte
Fassung der Konvention (1960) war die erste größere Aufgabe
der IMO nach deren Gründung
1959. Die aktuelle
SOLAS-Konvention (die nun fünfte und sogenannte „SOLAS
74“) stammt von 1974 und besteht aus zwölf Kapiteln, die sich mit
Bemannung, Sicherheitsmanagement, Technik, Ladung und Rettungsmitteln
beschäftigen. Auf aktuelle Bedürfnisse gehen zusätzliche
Novellierungen, so genannte Amendments, ein. Hiermit wurden technische
Neuerungen und Verbesserungen in die SOLAS 74 aufgenommen, aber auch
Missstände abgestellt |
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Transport Index
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(Transportkennzahl)
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Die Transportkennzahl ist eine dem Packstück, der Umverpackung
oder dem
Frachtbehälter von radioaktiven Stoffen zugeordnete Zahl, welche
erlaubt, die Strahlenbelastung zu kontrollieren.
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TSCA
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(Toxic
Substances Control
Act)
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Das TSCA wurde 1976 durch die U.S. Regierung verabschiedet um der EPA
die Möglichkeit zu geben, die Einfuhr und Produktion von
Chemikalien zu verfolgen. Die EPA kontrolliert diese Chemikalien
wiederholt, und kann Versuche und Prüfberichte für
Chemikalien, welche schädlich für Mensch und Umwelt sein
könnten, anfordern. Die EPA kann die Produktion oder Einfuhr
für Chemikalien, welche ein unzumutbares Risiko darstellen,
verbieten. Des weiteren verfügt die EPA über
Kontrollmechanismen um die tausenden von neuen Chemikalien, die
jährlich mit entweder unbekannten oder gefährlichen
Eigenschaften, nachzuverfolgen. Für jede Versendung nach oder
innerhalb U.S. Territorium ist ein TSCA statement
erforderlich.
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TSCA
statement
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Ein Schriftstück, unterzeichnet von einer fachkundigen Person,
welches aussagt, ob die in einer Sendung enthaltenen Chemikalien dem TSCA
unterliegen (positive Erklärung) oder nicht (negative
Erklärung). Dieses
Schriftstück muss die Sendung während des gesamten Transports
begleiten. |
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UN Nummer
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Eine 4-stellige Nummer, die darauf hinweist, das von einem Stoff, einer
Mischund oder einer Lösung Gefahren ausgehen und diese somit als
Gefahrgut zu behandeln ist.
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UNECE
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(United
Nations Economic Commission for Europe)
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Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ist
eine der fünf regionalen Wirtschaftskommissionen der Vereinten
Nationen und wurde 1947 durch den ECOSOC
mit dem
Ziel gegründet die wirtschaftliche Zusammenarbeit der
Mitgliedsländer zu fördern. Neben den europäischen
Staaten gehören ihr
auch alle nicht-europäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die
USA, Kanada, die Türkei, Zypern und Israel an. Der Sitz der UNECE
ist in Genf, Schweiz. |
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UMB
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(Unfallmerkblatt /
schriftliche Weisungen)
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Das Unfallmerkblatt enthält alle benötigten Informationen
(mögliche von der Ladung ausgehende Gefahren,
Brandbekämpfungsmaßnahmen, notwendige persönliche
Schutzausrüstung
etc.) und muss dem Fahrzeugführer vor Beförderungsbeginn in
allen notwendigen Sprachen (Absenderstaat, Transitstaaten,
Empfangsstaat und in der Muttersprache des Fahrzeugführers)
ausgehändigt werden.
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