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Wörterbuch -
Arbeitssicherheit
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ArbSchG |
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(Arbeitsschutzgesetz) |
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Gesetz über die Durchführung
von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit. Ziel des Gesetzes ist es, die
Gesundheit aller Beschäftigten – einschließlich der des
öffentlichen Dienstes – durch Maßnahmen des Arbeitschutzes
zu sichern und zu verbessern. |
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ArbStättV |
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(Arbeitsstättenverordnung) |
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Die deutsche Arbeitsstättenverordnung enthält die
grundsätzlichen Anforderungen, die für Arbeitsstätten
festgelegt sind. Hierzu zählen z. B. die Mindestabmessungen
für Arbeitsräume, die Lüftung und Temperierung der
Arbeitsräume, die Mindestbeleuchtung, Anforderungen an
innerbetriebliche Verkehrswege (Fußgänger- und
Fahrzeugverkehr) u. v. m. |
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ArbZG
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(Arbeitszeitgesetz) |
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Das deutsche Arbeitszeitgesetz setzt Rahmenbedingungen für
die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer in Deutschland. Es ist für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich.
Das Arbeitszeitgesetz beruht auf der Europäischen Richtlinie
93/104/EG vom 23. November 1993. Vor dem Inkrafttreten des
Arbeitszeitgesetzes war die Arbeitszeit der Beschäftigten in
Deutschland in der Arbeitszeitordnung
geregelt. |
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ASiG
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(Arbeitssicherheitsgesetz)
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Das deutsche Arbeitssicherheitsgesetz vom 12. Dezember 1973,
zuletzt geändert am 25. November 2003, regelt die Pflichten der
Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten,
Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit
sowie zur Bildung von Arbeitsschutzausschüssen.
Es bestimmt die grundsätzliche Struktur der Unternehmen
hinsichtlich
Arbeits- und Gesundheitsschutz und soll eine fachkundige Beratung der
Arbeitgeber sicherstellen. Leitgedanke des Gesetzes ist die
Prävention im betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Gesetz soll
- die Anwendung von Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungs-Vorschriften entsprechend der betrieblichen
Verhältnisse gewährleisten,
- für die Verwirklichung gesicherter
arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse zur
Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sorgen und
- eine möglichst hohe Wirkung von Maßnahmen
zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung sicherstellen.
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ASR
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(Arbeitsstättenrichtlinie(n))
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Die Arbeitsstättenrichtlinien sind Ergänzungen zur Arbeitsstättenverordnung,
die genauere
Definitionen und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. |
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BaustellV
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(Baustellenverordnung) |
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Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere
Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und
Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle
beizutragen. Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu
anderen
Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
ausgesetzt. Die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung
(BaustellV)
hat die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches
Recht
umgesetzt. |
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BetrSichV
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(Betriebssicherheitsverordnung)
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in
Deutschland
die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die
Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der
Arbeit
sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im
Sinne des Arbeitsschutzes.
Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln
ausgehenden Gefährdungen anwendbar. Verordnung über
Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren
Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
Organisation des
betrieblichen Arbeitsschutzes.
Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind:
- eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung der
Arbeitsmittel
- sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen
- "Stand der Technik" als einheitlicher
Sicherheitsmaßstab
- geeignete Schutzmaßnahmen und Prüfungen
- Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von
Arbeitsmitteln, soweit sie nicht durch europäische
Harmonisierungsrichtlinien geregelt sind
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BG |
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(Berufsgenossenschaft) |
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Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen
Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Sie haben die Aufgabe,
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.
Beschäftigte,
die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit
leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich
und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den
Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch
Geldzahlungen finanziell auszugleichen. Im Jahr 2005 waren etwa 46,2
Millionen Personen bei den gewerblichen und landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften versichert. |
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BGG |
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(Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) |
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Die gewerblichen Berufsgenossenschaften
haben aufgrund ihres
gesetzlichen Auftrages zur Verhütung von Unfällen und
Berufskrankheiten
erstmals 1971 Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veröffentlicht, um dem
untersuchenden Arzt Hinweise auf einen möglichst einheitlichen
Untersuchungsgang und die Beurteilung der Untersuchungsbefunde bei
Arbeitnehmern zu geben. Im Ausschuß Arbeitsmedizin der
gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie seinen Arbeitskreisen und
Arbeitsgruppen wurden im Laufe der Jahre von namhaften
Arbeitsmedizinern aus Wissenschaft und Praxis sowie Mitarbeitern der
Berufsgenossenschaften 44 Berufsgenossenschaftliche Grundsätze
erarbeitet. Mehr als 11 000 Ärzte mit arbeitsmedizinischer
Fachkunde
bzw. 15 000 ermächtigte Ärzte arbeiten heute nach diesen
national und
international anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. |
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BGI |
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(Berufsgenossenschaftliche Informationen) |
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Die BGI sind wie die BGV und BGR
eine Ebene der BGVR. In dieser
Ebene werden
spezielle Veröffentlichungen, z.B. für bestimmte
Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Zielgruppen etc.
zusammengefasst.
Während die Schriften der ersten beiden Ebenen von
berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen erarbeitet werden, sind
für
die BG-Informationen die Einzel-Berufsgenossenschaften zuständig. |
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BGR |
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(Berufsgenossenschaftliche Regeln) |
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Regeln für Sicherheit und Gesundheit
bei der
Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von
Inhalten aus:
- staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze,
Verordnungen)
und/oder
- berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
(Unfallverhütungsvorschriften)
und/oder
- technischen Spezifikationen
und/oder
- den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher
Präventionsarbeit.
BG-Regeln dienen einerseits dazu, bestimmte staatliche
Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften zu
konkretisieren oder zu erläutern; andererseits können sie im
Einzelfall
auch Lösungen enthalten, die der Verbesserung von Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit dienen. Soweit BG-Regeln staatliche
Arbeitsschutzvorschriften oder
Unfallverhütungsvorschriften konkretisieren, geben sie den Stand
der
Technik wieder. |
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BGV
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(Berufsgenossenschaftliche
Vorschriften) |
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Diese
Unfallverhütungsvorschriften benennen Schutzziele sowie branchen-
oder verfahrensspezifische Forderungen an die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz. Sie haben wie bisher rechtsverbindlichen Charakter
und werden von den Vertreterversammlungen der einzelnen
Berufsgenossenschaften beschlossen. Diese Vorschriften sind in die
Kategorien A (Allgemeine Vorschriften/Betriebliche
Arbeitsschutzorganisation), B (Einwirkungen), C
(Betriebsart/Tätigkeiten) und D (Arbeitsplatz/Arbeitsverfahren)
eingeteilt. |
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BGVR
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(Berufsgenossenschaftliches Vorschriften-
und Regelwerk) |
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Das BGVR ist dir rechtliche Grundlage aller präventiven
Maßnahmen der gewerblichen
Berufsgenossenschaften. |
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BioStoffV
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(Verordnung
über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit
biologischen Arbeitsstoffen)
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Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen einschließlich Tätigkeiten in deren
Gefahrenbereich. Zweck
der Verordnung ist der Schutz der Beschäftigten vor der
Gefährdung
ihrer Sicherheit und Gesundheit bei diesen Tätigkeiten. Diese
Verordnung gilt nicht für Tätigkeiten, die dem
Gentechnikrecht
unterliegen, soweit dort gleichwertige oder strengere Regelungen
bestehen. |
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bSiB |
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(betrieblicher Sicherheitsbeauftragter) |
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Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine von einem
Unternehmen schriftlich bestellte Person, die den Unternehmer, die
Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den
Betriebsarzt
und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte
Krankheiten
und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist
Mitarbeiter des Unternehmens. Die Person ist in jedem Unternehmen mit
mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland zu bestellen
(§ 22 SGB VII).
Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und
Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und
Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz)
zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten,
ob die
vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden
sind. |
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FahrPersV |
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(Fahrpersonalverordnung) |
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Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der
Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der
Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen. |
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FaSi |
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(Fachkraft
für Arbeitssicherheit) |
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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch
FAS oder SiFa) ist eine durch das Arbeitssicherheitsgesetz
vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen oder einer Behörde.
Die
zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei der
Umsetzung des Arbeitsschutzes zu unterstützen.
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FFZ |
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(Flurförderzeuge) |
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Transportmittel, die zumeist innerbetrieblich zu
ebener Erde eingesetzt werden. Sie zählen zu den
Unstetigförderern. Heute wird in den einschlägigen Normen der
Begriff Flurförderzeug verwendet. Andere Quellen verwenden
den Begriff Flurfördermittel. |
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GefStoffV |
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(Gefahrstoffverordnung) |
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Die Gefahrstoffverordnung
ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
(Gefahrstoffe) im deutschen Arbeitsschutz. Die
Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG)
enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche
Grundlage für die GefStoffV.
Die Gefahrstoffverordnung wurde bereits 1983 erarbeitet und 1986
erstmals erlassen. Seitdem ist sie mehrmals geändert worden:
- 1993 durch den Erlass einer eigenständigen
Chemikalien-Verbotsverordnung
- 1999 durch die Einführung der gleitenden
Verweistechnik für EG-Binnenmarktrichtlinien.
- 2004 In der jüngsten Novellierung (Dezember
2004) ist die
Gefahrstoffverordnung grundlegend überarbeitet worden. Die am 29.
Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte neue
Gefahrstoffverordnung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und dient
insbesondere der Umsetzung der EG-Richtlinie
98/24/EG (Gefahrstoff-Richtlinie) in deutsches Recht. Eine wichtige
Neuerung gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung ist die neue
Gefährdungsbeurteilung und das Schutzstufenmodell. Mit dem
Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2005 wurde ein neues
gesundheitsbasiertes Grenzwertkonzept eingeführt. Daher haben die
in
der TRGS 900 geführten Technische Richtkonzentrationen (TRK-Werte)
keine Rechtsgrundlage mehr. Alle übrigen Grenzwerte
(gesundheitsbasierte MAK-Werte) werden übergangsweise bis zum
Erscheinen der neuen TRGS 900 weiter angewendet. Diese werden als
AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwerte) ausgewiesen.
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JArbSchG |
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(Jugendarbeitsschutzgesetz) |
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Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt die Wochenarbeitszeit
auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird die Arbeitszeit an
einzelnen Werktagen verkürzt, kann die Arbeitszeit an anderen
Tagen auf
maximal 8,5 Stunden verlängert werden (§ 7).
Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft
und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die
Arbeitszeit ist
grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 24.00 Uhr
begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für
Bäckereien,
Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält weiterhin Vorschriften
für den Jahresmindesturlaub und den Berufsschulbesuch. |
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MuSchG
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(Mutterschutzgesetz)
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Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter, in Kraft
seit 24.
Januar 1952, wurde zuletzt am 14. November 2003 geändert. Es gilt
nur
für als Arbeitnehmer beschäftigte Mütter, für
Beamtinnen gelten die weitgehend inhaltsgleiche Mutterschutzverordnung
des Bundes beziehungsweise die entsprechenden Rechtsverordnungen der
Länder. Die Gesetze folgen zum großen Teil den Forderungen
der Normen
für den Mutterschutz, wie sie von der Internationalen
Arbeitsorganisation aufgestellt wurden.
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PSA
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(Persönliche
Schutzausrüstung)
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Die Persönliche Schutzausrüstung sollte bei gefährlichen
Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungen zu
vermeiden
oder zu minimieren, die durch andere Maßnahmen nicht verhindert
werden
können.
Neben den technischen (Gefahrvermeidung) und organisatorischen
Maßnahmen (Gefahreinwirkung z. B. zeitlich begrenzen) zählen
die
persönlichen Maßnahmen zu den klassischen Maßnahmen
des Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit.
Schutzausrüstungen finden Verwendung zum Beispiel in der
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, bei der Feuerwehr oder im
Katastrophenschutz, in Fertigungsbetrieben (z. B. Chemie) oder in der
Bauwirtschaft. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können
sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen (z. B. Kopfschutz,
Rettungsweste oder Schutzbrille). Sie sollten/müssen den
jeweiligen nationalen Normen und Gesetzen entsprechen.
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SiGeKo
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(Sicherheits-
& Gesundheitskoordinator)
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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist vom
Bauherrn für Baustellen,
auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, zu
bestellen;
der Koordinator hat nach § 3 BaustellV
Aufgaben während der Planung und
Ausführung von Bauvorhaben. Der Bauherr wird durch die Bestellung
eines
geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine
Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a
BaustellV).
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UVV
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(Unfallverhütungsvorschriften)
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Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes
Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten
bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Nach dem Sozialgesetzbuch VII § 15 erlassen die
Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften (BGV),
die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden
müssen
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VDI
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(Verein
deutscher Ingenieure)
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Der Verein Deutscher Ingenieure ist ein technisch-wissenschaftlicher
Verein. Er wurde am 12. Mai 1856 in Alexisbad (Harz) durch Mitglieder
des Akademischen Vereins Hütte e.V. Berlin anlässlich eines
Ausfluges zu seinem 10. Stiftungsfest gegründet.
Die Anzahl der Mitglieder beträgt derzeit rund 132.000 (Stand
Jahresanfang 2007), wobei neben Ingenieuren verschiedener
Fachrichtungen zunehmend auch Naturwissenschaftler und Informatiker zu
den Mitgliedern zählen. Der VDI gehört damit zu den
größten technisch-orientierten Vereinen und Verbänden
weltweit. Die Hauptgeschäftsstelle des VDI ist in Düsseldorf
angesiedelt; darüber hinaus gibt es zahlreiche Landesvertretungen,
Bezirksvereine und Vertretungen im Ausland. Der VDI hat ein technisches
Regelwerk aufgebaut, das heute mit über 1.700 gültigen (und
ca. 750 zurückgezogenen) VDI-Richtlinien das breite Feld der
Technik weitgehend abdeckt. Die fachliche Richtlinienarbeit wird von
ehrenamtlich für den VDI tätigen Experten geleistet.
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