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hoch ADN

(Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure)

Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenschiffen. Eine Unterform des ADN stellt das ADNR dar.


hoch ADNR

(Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure Rhin)

Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenschiffen auf dem Rhein. Die Bestimmungen des ADNR werden durch die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein vom 12. Juli 2003 in deutsches Recht transformiert. Gemäß GGVBinSch finden die Bestimmungen des ADNR mittlerweile auch für alle anderen schiffbaren deutschen Binnengewässer außer der Donau Anwendung.


hoch ADR

(Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)

Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, welches besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut enthält. Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Leitung der UNECE beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Seither wird es im 2-Jahres-Rhythmus aktualisiert (zuletzt zum 1. Januar 2007).


hoch AWB

(Air Waybill)

Der Abschluss eines Beförderungsvertrages verlangt die Ausstellung eínes Luftfrachtbriefes. Der Absender muss dem Carrier den Luftfrachtbrief zusammen mit der zu befördernden Sendung übergeben. In der Praxis lässt der Absender den Luftfrachtbrief vom IATA-Agenten ausstellen. Jeder Luftfrachtbrief ist mit einer Seriennummer und dem 3stelligen Code der Luftverkehrgesellschaft gekennzeichnet. An die IATA-Agenten werden AWB-Nummernkreise vergeben, mit denen der Endlos-Frachtbrief bedruckt wird. Diese Seriennummer setzt sich wie folgt zusammen: 020-1234567-5 - Die ersten drei Zahlen identifizieren die Airline (z. B. 020 für Lufthansa), die folgenden sieben Zahlen sind fortlaufend und die achte Stelle ist die so genannte Prüfziffer. Diese wird benötigt um die Richtigkeit der Luftfrachtbriefnummer zu überprüfen.


hoch Carrier

Carrier ist die im Luftverkehr branchenübliche internationale Bezeichnung für eine Luftverkehrsgesellschaft.


hoch CMR

(Convention relatif au contrat de transport international des Marchandises par Route)

Die internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen gilt bei internationalen Transporten, die mit Straßenfahrzeugen durchgeführt werden, wenn das Abgangs- oder Empfangsland des Gutes ein CMR-Mitgliedstaat ist.


hoch CTU-Packrichtlinien

Die CTU-Packrichtlinien sind Richtlinien für das Packen von Ladung außer Schüttgut in oder auf Beförderungseinheiten (Container Transport Unit = CTU) bei Beförderung mit allen Verkehrsträgern zu Wasser und zu Lande. Der Lufttransport ist nicht berücksichtigt worden. Die CTU-Packrichtlinien wurden im Februar 1999 veröffentlicht und lösen die Container-Packrichtlinien ab. Die CTU-Packrichtlinien werden vom Amtsblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Verkehrsblatt) mit der Dokumenten-Nr.B 8087 veröffentlicht.


hoch GGV

(Gefahrgutverordnung)

Die Gefahrgutverordnung regelt in Deutschland den nationalen und internationalen Transport von Gefahrgut auf Straße, Schiene, Binnengewässer, der Luft und zur See. Als Grundlage dient das nationale und internationale Gefahrgutrecht.


hoch GGVSE

(Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn)

Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen regelt den nationalen Transport gefährlicher Güter auf Straße und Schiene. Als Grundlage dient das ADR. Die GGVSE ist neben der GGVSee und der GGVBinSch integraler Bestandteil der GGV.


hoch GGVSee

(Gefahrgutverordnung See)

Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf See egelt den nationalen Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg. Als Grundlage dient das ADN.


hoch GGVBinSch

(Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt)

Die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt regelt den Transport gefährlicher Güter auf Rhein, Mosel und allen anderen schiffbaren deutschen Binnengewässern mit Ausnahme der Donau. Die GGVBinSch kann auf der Donau nicht angewandt werden, da es sich um eine internationale Wasserstraße handelt.


hoch IAEA

(International Atomic Energy Agency)

Die Internationale Atomenergieorganisation (dt. Abkürzung IAEO) ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation, die mit den Vereinten Nationen durch ein Sonderabkommen verbunden ist. Die IAEA wurde am 29. Juli 1957 im Rahmen des Programms „Atoms for Peace“ unter dem Dach der UN in New York gegründet und hat ihren Verwaltungssitz in der Wiener UNO-City. Die IAEA soll die friedliche Nutzung der Kernenergie und der Anwendung radioaktiver Stoffe, sowie die internationale Zusammenarbeit hierbei, fördern und gleichzeitig die militärische Nutzung dieser Technologie durch Überwachungsmaßnahmen verhindern.


hoch IATA

(International Air Transport Association)

Die Internationale Flug-Transport-Vereinigung wurde am 28. August 1919 in Den Haag als ein Dachverband der Fluggesellschaften unter dem Namen International Air Traffic Association gegründet. Ihr Sitz ist in Montreal, Kanada. Das Ziel der IATA ist die Förderung des sicheren, planmäßigen und wirtschaftlichen Transportes von Menschen und Gütern in der Luft, sowie die Förderung der Zusammenarbeit aller an internationalen Lufttransportdiensten beteiligten Unternehmen. Die deutsche Niederlassung befindet sich in Frankfurt/Main. Die IATA veröffentlicht jedes Jahr die Neufassung der IATA-DGR.


hoch IATA-Agent

(auch Fracht-Agent bzw. Cargo Agent)

Eine Person oder Organisation, die durch die Luftverkehrsgesellschaft autorisiert ist, Frachtsendungen zu erhalten, Beförderungspapiere auszustellen und Gebühren einzuziehen. Ein IATA-Agent ist durch die IATA anerkannt und registriert.


hoch ICAO

(International Civil Aviation Organization)

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, welche die Planung des zivilen Luftverkehrs durchführt. Sie wurde 1944 durch das Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) gegründet und hat ihren Sitz in Montréal, Kanada. Ihr gehören 189 Vertragsstaaten an. Deutschland wird durch eine ständige Delegation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten. Die ICAO verööfentlich aller 2 Jahre die ICAO-TI (zuletzt 2007).


hoch IATA-DGR

(International Air Transport Association Dangerous Goods Regulations)

Die IATA-DGR sind jährlich erscheinende Vorschriften, welche für den Gefahrgutversand per Luft zwingend anzuwenden sind. Sie sind jeweils vom 01. Januar bis einschließlich 31. Dezember des Ausgabejahres gültig. Die IATA-DGR basieren auf den aller 2 Jahre erscheinenden ICAO-TI.


hoch ICAO-TI

(International Civil Aviation Organization Technical Instructions for the safe Transport of Dangerous Goods by Air)

Die ICAO-TI sind die aller 2 Jahre erscheinenden technischen Anweisungen für den Gefahrguttransport per Luft. Auf ihnen basieren die IATA-DGR.


hoch IMO

(International Maritime Organization)

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Bis zum 21. Mai 1982 hieß sie Inter-Governmental Maritime Consultative Organzation (IMCO). Ihre Gründung wurde schon 1948 beschlossen, die mehrfach geänderte Satzung trat jedoch erst 1958 in Kraft. Am 13. Januar 1959 nahm sie ihre Tätigkeit in London auf. Sie ist für die Ausarbeitung und Aktualisierung des IMDG-Code verantwortlich.


hoch IMDG-Code

(International Maritime Code for Dangerous Goods)

Die internationale Seeschifffahrts-Vorschrift für Gefahrgüter ist das Pendant der IATA-DGR oder des ADR für die Seeschifffahrt und wird von der IMO herausgegeben. In der Bundesrepublik Deutschland ist der IMDG-Code Bestandteil der GGVSee.


hoch SOLAS

(International convention for the Safety Of Life At Sea)

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ist eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit. Die erste Version des Vertrags entstand 1914 als Reaktion auf den Untergang der Titanic und sollte internationale Mindeststandards auf Handelsschiffen schaffen. Es gab mehrere grundlegende Änderungen; die bereits vierte Fassung der Konvention (1960) war die erste größere Aufgabe der IMO nach deren Gründung 1959. Die aktuelle SOLAS-Konvention (die nun fünfte und sogenannte „SOLAS 74“) stammt von 1974 und besteht aus zwölf Kapiteln, die sich mit Bemannung, Sicherheitsmanagement, Technik, Ladung und Rettungsmitteln beschäftigen. Auf aktuelle Bedürfnisse gehen zusätzliche Novellierungen, so genannte Amendments, ein. Hiermit wurden technische Neuerungen und Verbesserungen in die SOLAS 74 aufgenommen, aber auch Missstände abgestellt
 

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