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BioStoffV (Verordnungüber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mitbiologischen Arbeitsstoffen) |
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Diese Verordnung gilt für Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen einschließlich Tätigkeiten in deren
Gefahrenbereich. Zweck
der Verordnung ist der Schutz der Beschäftigten vor der
Gefährdung
ihrer Sicherheit und Gesundheit bei diesen Tätigkeiten. Diese
Verordnung gilt nicht für Tätigkeiten, die dem
Gentechnikrecht
unterliegen, soweit dort gleichwertige oder strengere Regelungen
bestehen. |
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