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UVV (Unfallverhütungsvorschriften) |
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Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes
Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten
bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Nach dem Sozialgesetzbuch VII § 15 erlassen die
Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften (BGV),
die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden
müssen |
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