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     UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
   
  Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Nach dem Sozialgesetzbuch VII § 15 erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften (BGV), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden müssen
 
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