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PSA (PersönlicheSchutzausrüstung) |
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Die Persönliche Schutzausrüstung sollte bei gefährlichen
Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, um Verletzungen zu
vermeiden
oder zu minimieren, die durch andere Maßnahmen nicht verhindert
werden
können.
Neben den technischen (Gefahrvermeidung) und organisatorischen
Maßnahmen (Gefahreinwirkung z. B. zeitlich begrenzen) zählen
die
persönlichen Maßnahmen zu den klassischen Maßnahmen
des Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit.
Schutzausrüstungen finden Verwendung zum Beispiel in der
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, bei der Feuerwehr oder im
Katastrophenschutz, in Fertigungsbetrieben (z. B. Chemie) oder in der
Bauwirtschaft. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können
sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen (z. B. Kopfschutz,
Rettungsweste oder Schutzbrille). Sie sollten/müssen den
jeweiligen nationalen Normen und Gesetzen entsprechen. |
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