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MuSchG (Mutterschutzgesetz) |
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Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter, in Kraft
seit 24.
Januar 1952, wurde zuletzt am 14. November 2003 geändert. Es gilt
nur
für als Arbeitnehmer beschäftigte Mütter, für
Beamtinnen gelten die weitgehend inhaltsgleiche Mutterschutzverordnung
des Bundes beziehungsweise die entsprechenden Rechtsverordnungen der
Länder. Die Gesetze folgen zum großen Teil den Forderungen
der Normen
für den Mutterschutz, wie sie von der Internationalen
Arbeitsorganisation aufgestellt wurden. |
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