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     MuSchG (Mutterschutzgesetz)
   
  Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mütter, in Kraft seit 24. Januar 1952, wurde zuletzt am 14. November 2003 geändert. Es gilt nur für als Arbeitnehmer beschäftigte Mütter, für Beamtinnen gelten die weitgehend inhaltsgleiche Mutterschutzverordnung des Bundes beziehungsweise die entsprechenden Rechtsverordnungen der Länder. Die Gesetze folgen zum großen Teil den Forderungen der Normen für den Mutterschutz, wie sie von der Internationalen Arbeitsorganisation aufgestellt wurden.
 
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