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     Reportable Quantity (RQ) (meldepflichtigeMenge)
   
  Gemäß CERCLA sind manchen Gefahrgütern sogenannte meldepflichtige Mengen im 49 CFR zugeteilt (§ 172.101. Tabelle 1). Wird die hier angegebene (Netto-)Menge erreicht bzw. überschritten (sowohl Reinstoff als auch Gemische/Lösungen), so ist dies auf der entsprechenden Versendererklärung zu vermerken.
 
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