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GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) |
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Die Gefahrstoffverordnung
ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
(Gefahrstoffe) im deutschen Arbeitsschutz. Die
Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG)
enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche
Grundlage für die GefStoffV.
Die Gefahrstoffverordnung wurde bereits 1983 erarbeitet und 1986
erstmals erlassen. Seitdem ist sie mehrmals geändert worden:
1993 durch den Erlass einer eigenständigen
Chemikalien-Verbotsverordnung
1999 durch die Einführung der gleitenden
Verweistechnik für EG-Binnenmarktrichtlinien.
2004 In der jüngsten Novellierung (Dezember
2004) ist die
Gefahrstoffverordnung grundlegend überarbeitet worden. Die am 29.
Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte neue
Gefahrstoffverordnung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und dient
insbesondere der Umsetzung der EG-Richtlinie
98/24/EG (Gefahrstoff-Richtlinie) in deutsches Recht. Eine wichtige
Neuerung gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung ist die neue
Gefährdungsbeurteilung und das Schutzstufenmodell. Mit dem
Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2005 wurde ein neues
gesundheitsbasiertes Grenzwertkonzept eingeführt. Daher haben die
in
der TRGS 900 geführten Technische Richtkonzentrationen (TRK-Werte)
keine Rechtsgrundlage mehr. Alle übrigen Grenzwerte
(gesundheitsbasierte MAK-Werte) werden übergangsweise bis zum
Erscheinen der neuen TRGS 900 weiter angewendet. Diese werden als
AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwerte) ausgewiesen. |
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