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     GGVBinSch (Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt)
   
 

Die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt regelt den Transport gefährlicher Güter auf Rhein, Mosel und allen anderen schiffbaren deutschen Binnengewässern mit Ausnahme der Donau. Die GGVBinSch kann auf der Donau nicht angewandt werden, da es sich um eine internationale Wasserstraße handelt.

 
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