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BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) |
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in
Deutschland
die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die
Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der
Arbeit
sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im
Sinne des Arbeitsschutzes.
Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln
ausgehenden Gefährdungen anwendbar. Verordnung über
Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren
Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen und über die
Organisation des
betrieblichen Arbeitsschutzes.
Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind:
eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung der
Arbeitsmittel
sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen
"Stand der Technik" als einheitlicher
Sicherheitsmaßstab
geeignete Schutzmaßnahmen und Prüfungen
Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von
Arbeitsmitteln, soweit sie nicht durch europäische
Harmonisierungsrichtlinien geregelt sind |
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