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     bSiB (betrieblicher Sicherheitsbeauftragter)
   
  Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine von einem Unternehmen schriftlich bestellte Person, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist Mitarbeiter des Unternehmens. Die Person ist in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland zu bestellen (§ 22 SGB VII). Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz) zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind.
 
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