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bSiB (betrieblicher Sicherheitsbeauftragter) |
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Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine von einem
Unternehmen schriftlich bestellte Person, die den Unternehmer, die
Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den
Betriebsarzt
und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte
Krankheiten
und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist
Mitarbeiter des Unternehmens. Die Person ist in jedem Unternehmen mit
mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland zu bestellen
(§ 22 SGB VII).
Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und
Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und
Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz)
zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten,
ob die
vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden
sind. |
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