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     BGG (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze)
   
  Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten erstmals 1971 Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veröffentlicht, um dem untersuchenden Arzt Hinweise auf einen möglichst einheitlichen Untersuchungsgang und die Beurteilung der Untersuchungsbefunde bei Arbeitnehmern zu geben. Im Ausschuß Arbeitsmedizin der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie seinen Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen wurden im Laufe der Jahre von namhaften Arbeitsmedizinern aus Wissenschaft und Praxis sowie Mitarbeitern der Berufsgenossenschaften 44 Berufsgenossenschaftliche Grundsätze erarbeitet. Mehr als 11 000 Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde bzw. 15 000 ermächtigte Ärzte arbeiten heute nach diesen national und international anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin.
 
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