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BGG (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) |
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Die gewerblichen Berufsgenossenschaften
haben aufgrund ihres
gesetzlichen Auftrages zur Verhütung von Unfällen und
Berufskrankheiten
erstmals 1971 Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen veröffentlicht, um dem
untersuchenden Arzt Hinweise auf einen möglichst einheitlichen
Untersuchungsgang und die Beurteilung der Untersuchungsbefunde bei
Arbeitnehmern zu geben. Im Ausschuß Arbeitsmedizin der
gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie seinen Arbeitskreisen und
Arbeitsgruppen wurden im Laufe der Jahre von namhaften
Arbeitsmedizinern aus Wissenschaft und Praxis sowie Mitarbeitern der
Berufsgenossenschaften 44 Berufsgenossenschaftliche Grundsätze
erarbeitet. Mehr als 11 000 Ärzte mit arbeitsmedizinischer
Fachkunde
bzw. 15 000 ermächtigte Ärzte arbeiten heute nach diesen
national und
international anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. |
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