| |
ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) |
| |
|
| |
Das deutsche Arbeitssicherheitsgesetz vom 12. Dezember 1973,
zuletzt geändert am 25. November 2003, regelt die Pflichten der
Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten,
Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit
sowie zur Bildung von Arbeitsschutzausschüssen.
Es bestimmt die grundsätzliche Struktur der Unternehmen
hinsichtlich
Arbeits- und Gesundheitsschutz und soll eine fachkundige Beratung der
Arbeitgeber sicherstellen. Leitgedanke des Gesetzes ist die
Prävention im betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Gesetz soll
die Anwendung von Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungs-Vorschriften entsprechend der betrieblichen
Verhältnisse gewährleisten,
für die Verwirklichung gesicherter
arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse zur
Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sorgen und
eine möglichst hohe Wirkung von Maßnahmen
zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung sicherstellen. |
| |
|
|
|
|
 |
|
|