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     ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
   
  Das deutsche Arbeitssicherheitsgesetz vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert am 25. November 2003, regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie zur Bildung von Arbeitsschutzausschüssen. Es bestimmt die grundsätzliche Struktur der Unternehmen hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz und soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber sicherstellen. Leitgedanke des Gesetzes ist die Prävention im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Gesetz soll die Anwendung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-Vorschriften entsprechend der betrieblichen Verhältnisse gewährleisten, für die Verwirklichung gesicherter arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sorgen und eine möglichst hohe Wirkung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung sicherstellen.
 
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