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ADR (Accordeuropéen relatif au transport international des marchandisesDangereuses par Route) |
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Europäisches
Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße, welches besondere Vorschriften
für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung,
Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut enthält. Das ADR
wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Leitung der UNECE
beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Seither wird
es im 2-Jahres-Rhythmus aktualisiert (zuletzt zum 1. Januar 2007). |
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