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ADN
(Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure)
Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenschiffen. Eine Unterform des ADN stellt das ADNR dar.

ADNR
(Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure Rhin)
Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenschiffen auf dem Rhein. Die Bestimmungen des ADNR werden durch die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein vom 12. Juli 2003 in deutsches Recht transformiert. Gemäß GGVBinSch finden die Bestimmungen des ADNR mittlerweile auch für alle anderen schiffbaren deutschen Binnengewässer außer der Donau Anwendung.
 
ADR
(Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)
Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, welches besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut enthält. Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Leitung der UNECE beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten. Seither wird es im 2-Jahres-Rhythmus aktualisiert (zuletzt zum 1. Januar 2007).

GGV
(Gefahrgutverordnung)
Die Gefahrgutverordnung regelt in Deutschland den nationalen und internationalen Transport von Gefahrgut auf Straße, Schiene, Binnengewässer, der Luft und zur See. Als Grundlage dient das nationale und internationale Gefahrgutrecht.

GGVSE
(Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn)
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen regelt den nationalen Transport gefährlicher Güter auf Straße und Schiene. Als Grundlage dient das ADR. Die GGVSE ist neben der GGVSee und der GGVBinSch integraler Bestandteil der GGV.

GGVSee
(Gefahrgutverordnung See)
Die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf See egelt den nationalen Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg. Als Grundlage dient das ADN.

GGVBinSch
(Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt)
Die Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt regelt den Transport gefährlicher Güter auf Rhein, Mosel und allen anderen schiffbaren deutschen Binnengewässern mit Ausnahme der Donau. Die GGVBinSch kann auf der Donau nicht angewandt werden, da es sich um eine internationale Wasserstraße handelt.

IATA
(International Air Transport Association)
Die Internationale Flug-Transport-Vereinigung wurde am 28. August 1919 in Den Haag als ein Dachverband der Fluggesellschaften unter dem Namen International Air Traffic Association gegründet. Ihr Sitz ist in Montreal, Kanada. Das Ziel der IATA ist die Förderung des sicheren, planmäßigen und wirtschaftlichen Transportes von Menschen und Gütern in der Luft, sowie die Förderung der Zusammenarbeit aller an internationalen Lufttransportdiensten beteiligten Unternehmen. Die deutsche Niederlassung befindet sich in Frankfurt/Main. Die IATA veröffentlicht jedes Jahr die Neufassung der IATA-DGR.

ICAO
(International Civil Aviation Organization)
Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, welche die Planung des zivilen Luftverkehrs durchführt. Sie wurde 1944 durch das Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) gegründet und hat ihren Sitz in Montréal, Kanada. Ihr gehören 189 Vertragsstaaten an. Deutschland wird durch eine ständige Delegation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten. Die ICAO verööfentlich aller 2 Jahre die ICAO-TI (zuletzt 2007).

IATA-DGR
(International Air Transport Association Dangerous Goods Regulations)
Die IATA-DGR sind jährlich erscheinende Vorschriften, welche für den Gefahrgutversand per Luft zwingend anzuwenden sind. Sie sind jeweils vom 01. Januar bis einschließlich 31. Dezember des Ausgabejahres gültig. Die IATA-DGR basieren auf den aller 2 Jahre erscheinenden ICAO-TI.

ICAO-TI
(International Civil Aviation Organization Technical Instructions for the safe Transport of Dangerous Goods by Air)
Die ICAO-TI sind die aller 2 Jahre erscheinenden technischen Anweisungen für den Gefahrguttransport per Luft. Auf ihnen basieren die IATA-DGR.

IMO
(International Maritime Organization)
Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Bis zum 21. Mai 1982 hieß sie Inter-Governmental Maritime Consultative Organzation (IMCO). Ihre Gründung wurde schon 1948 beschlossen, die mehrfach geänderte Satzung trat jedoch erst 1958 in Kraft. Am 13. Januar 1959 nahm sie ihre Tätigkeit in London auf. Sie ist für die Ausarbeitung und Aktualisierung des IMDG-Code verantwortlich.

IMDG-Code
(International Maritime Code for Dangerous Goods)
Die internationale Seeschifffahrts-Vorschrift für Gefahrgüter ist das Pendant der IATA-DGR oder des ADR für die Seeschifffahrt und wird von der IMO herausgegeben. In der Bundesrepublik Deutschland ist der IMDG-Code Bestandteil der GGVSee.
 
 
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